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Gerichtsverhandlung in Schleswig-Holstein – sind Facebook-Fanpages zulässig

Das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hatte im November 2011 angeordnet, dass Unternehmen in Schleswig-Holstein keine Facebook-Fanpages haben dürfen. Wer sich dieser Anordnung widersetzt, konnte mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Der damalige Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert meinte, Facebook verstoße gegen Bestimmungen des deutschen Datenschutz- und Telemediengesetzes. Darum sei es nicht zulässig, dass deutsche Unternehmen die Infrastruktur von Facebook nutzen. Auch die Möglichkeit, auf der eigenen Webseite das Facebook-typische “Gefällt mir” anzubieten verstosse gegen die Bestimmungen.

Drei Unternehmen aus Schleswig-Holstein haben gegen diese Regelung geklagt. Sie meinen die Werbemöglichkeiten für Unternehmen aus schleswig-holsteinischer seien stark eingeschränkt und sie würden im Wettbewerb mit anderen Firmen benachteilige. Heute am 09.10.2013 seit 10:00 Uhr läuft die Gerichtsverhandlung vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Auch Facebook Ireland Ltd. wurde geladen

In dem Verfahren geht es nicht nur um diese drei Einzelfälle, sondern auch um ein generelle Klärung der Frage, ob und wieweit deutsche Unternehmen für die Datenschutzpraxis der ausländischen Infrastruktur, die sie nutzen, verantwortlich sind.

Update: Die Richter entschieden, die Unternehmen dürfen Fanpages bei Facebook weiter betreiben.

Quelle datenschutzzentrum

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