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Gericht verbietet Drosselpläne der Telekom

Die Deutsche Telekom muss die Drosselpläne in ihren Pauschaltarifen verwerfen. So entschied jetzt das Kölner Landgericht. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Telekom und ihrer Drosselungsplänen geklagt. Das Urteil betrifft sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch diejenige auf 2 Megabit pro Sekunde. “Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen”, so das Gericht. Die Drosselungspläne der Telekom vorerst gestoppt. Der nächste Versuch wird nicht lange auf sich warten lassen.

Quelle justiz.nrw

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